IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) sind gesetzlich verpflichtet, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen“ zur Verhinderung von Cyber-Attacken zu treffen. Mit der Verabschiedung des „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ (ITSiG 2.0) im Frühjahr 2021 wurden diese Pflichten noch einmal verschärft. Ab Mai 2023 müssen die Betreiber kritischer Infrastrukturen diese umsetzen und vor allem „Systeme zur Angriffserkennung“ vorhalten. Sophos hat deshalb als offiziell vom BSI qualifizierter APT-Response-Dienstleister (Advanced Persistent Threat) für KRITIS einen Solution Brief erstellt, der Unternehmen und Organisationen hilft, ihre Security-Maßnahmen gemäß den neuen Anforderungen rechtzeitig anzupassen. 144 Millionen neue Schadprogramme…
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