Bis 17. Oktober 2024 müssen die neuen EU-Richtlinien zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) von allen Mitgliedstaaten durch lokale Gesetzgebung umgesetzt werden. Als Strafrahmen legt die EU bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fest. Deutschland könnte sogar noch strengere Vorgaben und höhere Strafen beschließen. Zudem kann die Unternehmensleitung bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden. Heute werden Unternehmen aller Größen und Branchen ständig von Cyberkriminellen angegriffen. Für Schutzmaßnahmen gab es bisher keine allgemein gültige Richtlinie in der EU. Die erste NIS-Version betraf nur wenige Unternehmen und bei…
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