E-Mail-Verschlüsselung ist zwar nicht explizit als eigenes Thema in der NIS2-Richtlinie genannt, aber sie fällt unter die allgemeinen Anforderungen zur Sicherung von Kommunikationssystemen und dem Schutz sensibler Daten. Unternehmen müssen also sicherstellen, dass ihre Kommunikationskanäle, einschließlich E-Mail, ausreichend gesichert sind. Die NIS2-Richtlinie muss von Mitgliedsstaaten bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Durch ihre Einführung sollen Maßnahmen gegen Cyberbedrohungen verstärkt und ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die IT-Sicherheit sowie Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste geschaffen werden. Ziel ist es, einheitliche Maßnahmen…
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