Nun ist es soweit: das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 tritt zum 1. Mai voll in Kraft. Das bedeutet, dass die Übergangsfrist zur Nachweispflicht der Angriffserkennung bei kritischer Infrastruktur KRITIS abgelaufen ist. Das Gesetz ist zwar schon seit 2 Jahren gültig, aber erst ab jetzt in verschärfter Form. Nun sind auch die Zulieferer von KRITIS in der Pflicht und wissen es vielleicht immer noch nicht. Informationen von RADAR Cyber Security, Sophos, Rhebo. Auch wenige Tage vor dem Ablauf der Übergangsfrist gibt es Unklarheiten darüber, was das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Detail bedeutet: Welche Anforderungen…
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