Von der Neuauflage der EU-NIS2-Direktive sind viele Unternehmen betroffen. Mit ihr erhöhen sich die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Unternehmen sollten gut vorbereitet sein. Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen sind besonders gefährlich. Daher hat die EU bereits 2016 Mindestanforderungen an die Cybersicherheit in der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) definiert. Diese wird jetzt durch eine Neuauflage abgelöst. Seit 16. Januar 2023 ist die NIS2-Direktive in Kraft – und bis Oktober 2024 haben die EU-Mitgliedsstaaten noch Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. In Deutschland erfolgt dies durch das NIS2-Umsetzungsgesetz,…
Der Beitrag EU-NIS2-Direktive: Wie bereiten sich Unternehmen am besten vor? erschien zuerst auf B2B Cyber Security.