Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) veranstaltet am 21.09.2022 in Berlin den jährlichen IT-Sicherheitsrechtstag, in dem die aktuelle Rechtslage bzw. Rechtsetzungs-, Implementierungs- und Zertifizierungsinitiativen vorgestellt und erörtert werden. Im Fokus steht die erneut praktische Anwendung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (ITSIG) wirft eine Reihe von Fragen politischer, rechtlicher, technischer und organisatorischer Art auf, die nach Kommentierung rufen. Der Rechtsmaterie entsprechend muss die Analyse interdisziplinär, das heißt aus rechtlichem, politischem und technischem Blickwinkel erfolgen. Dieser Interdisziplinarität ist der Bundesverband IT-Sicherheit verpflichtet. Worauf es beim IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ankommt RA Karsten U. Bartels,…
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