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Seit Anfang Dezember ist NIS2 geltendes Recht in Deutschland. Für betroffene Unternehmen bedeutet das nicht nur neue Pflichten, sondern auch einen grundlegenden Rollenwechsel: Die Verantwortung für Cybersicherheit liegt nun ausdrücklich bei der Geschäftsleitung. Wer jetzt zögert, riskiert Bußgelder, Haftung und operative Risiken. Nach monatelangem Schwebezustand hat der Bundestag das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuG) verabschiedet. Am 5.12. ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und seitdem wirksam. Was für viele Unternehmen nach einer weiteren bürokratischen Hürde klingt, ist in Wahrheit ein überfälliger Weckruf. Die entscheidende Neuerung, die viele Führungsetagen noch nicht…
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