NIS2 betrifft Unternehmen, die zur kritischen Infrastruktur gehören. Sie alle müssen prüfen, ob die Software ihrer Geräte auf dem neuesten Stand ist und sie gegebenfalls aktualisieren. Das gilt für alle Geräte, Maschinen und Anlagen in Büro, Labor, Produktion und Logistik. „Mit dem Inkrafttreten von NIS2 unterliegen in den betroffenen Unternehmen nicht nur die IT-Netzwerke den neuen Cybersicherheitsregularien, sondern auch sämtliche industrielle Steuerungen, Büro- und Laborgeräte Industriemaschinen und Anlagen, die in das Netzwerk eingebunden sind“, sagt Jan Wendenburg, CEO des deutschen Cybersicherheitsunternehmens ONEKEY. Als typische Beispiele im Bürobereich nennt der Cybersicherheitsexperte…
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